Muck Pool GmbH
AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen der Muck Pool GmbH


Muck Pool GmbH, Zayastrasse 12/4. 2193 Hobersdorf, Österreich


1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung aller Verträge anzuwenden, die zwischen der Muck-Pool (Muck Pool GmbH, mit dem Sitz in Zayastrasse 12/4, 2193 Hobersdorf, Österreich, FN 559431v, Firmenbuchgericht Landesgericht Korneuburg) und Dritten (Auftraggeber) abgeschlossen werden, sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte über die Herstellung und die Lieferung von Produkten der Muck-Pool, für die Leistungen einschließlich Einbau und Montage sowie Inbetriebnahme sowie sonstige im Zusammenhang damit stehende Werkleistungen der Muck-Pool. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die AGB vollinhaltlich anzuwenden sind, diese im Einzelnen erörtert und besprochen wurden, er mit den AGB vertraut ist und diese in vollem Umfang anerkennt. Abänderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform ebenso wie das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Mitarbeiter oder Vertreter der Muck-Pool sind nicht berechtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen abweichend von diesen AGB zu treffen, derartige Abweichungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von der Geschäftsleitung der Muck-Pool schriftlich bestätigt wurden. Abweichende, Entgegenstehende oder auch bloß zusätzliche bzw. ergänzende Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, selbst für den Fall, dass diese unwidersprochen bleiben, der Auftraggeber bestätigt, dass ausschließlich diese AGB der Muck-Pool zur Anwendung kommen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Muck-Pool sind unverbindlich und jederzeit widerrufbar, soferne im Einzelnen nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertragsabschluss ist erst dann rechtswirksam, sobald das vom Auftraggeber verbindlich als Bestellung unterfertigte unveränderte Angebot der Muck-Pool mit Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Geschäftsleitung der Muck-Pool bestätigt wird. Vom Auftraggeber mit der Bestellung abgegebene Abweichungen vom Angebot oder besondere Anweisungen oder auch Zusatzaufträge und Zusatzleistungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder ergänzenden Auftragsbestätigung der Muck-Pool bestätigt werden. Dies gilt ebenso für erst während der Leistungserbringung vom Auftraggeber geäußerte Änderungswünsche oder Zusatzaufträge.

Mitarbeiter oder Vertreter der Muck-Pool haben keine Abschlussvollmacht.

Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Leistungen. Für die Erstellung von Plänen, Skizzen und Zeichnungen oder Muster sowie für die Besichtigung vor Ort auf Wunsch des Auftraggebers in der Angebotsphase und noch vor tatsächlichem Vertragsabschluss ist Muck-Pool berechtigt, ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Diese Leistungen werden nur im Falle des tatsächlichen Vertragsabschlusses auf Basis des gelegten Angebotes nicht gesondert verrechnet.

Der Inhalt der Angebote der Muck-Pool sowie die von Muck-Pool erstellten Pläne, Skizzen und Zeichnungen oder Muster dürfen vom Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung der Muck-Pool weder an Dritte weitergegeben noch an Dritte zur Kenntnis gebracht oder sonstwie missbräuchlich verwendet werden.

In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über Produkte und Leistungen der Muck-Pool, welche nicht der Muck-Pool zuzurechnen sind, müssen vom Auftraggeber, sofern diese seiner Entscheidung zugrundegelegt werden, der Muck-Pool vor Vertragsabschluss offen- und dargelegt werden, sodass von der Muck-Pool zur Richtigkeit dieser Informationen Stellung genommen werden kann.


3. Preise, Rechnungslegung und Fälligkeit

Die von Muck-Pool angebotenen Preise basieren auf der Ausführung gemäß Objektbeschreibung sowohl hinsichtlich der Ausmaße als auch der Ausführung. Änderungen hinsichtlich der Ausmaße oder der Ausführung nach Auftragserteilung bewirken eine Preiskorrektur.

Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, soferne nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Preise gelten grundsätzlich ab Werk und exklusive Verpackungs-, Verladungs-, Transport- und Versandkosten, soferne diese Zusatzkosten nicht gesondert genannt bzw. ausgewiesen sind.

In den Preisen sind keine Reinigungskosten enthalten. Reinigung von Becken oder Gläsern werden von Muck-Pool nur gegen gesondert erteilten Auftrag durchgeführt und gesondert verrechnet.

Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen sowie Störungen der Leistungserbringung sowie sonstige Mehraufwendungen, welche vom Auftraggeber insbesondere durch Verletzung von Mitwirkungspflichten zu verantworten sind, berechtigen Muck-Pool zur gesonderten Verrechnung der dadurch entstehenden Mehrkosten.

Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig.

Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von € 10.000,00 ist Muck-Pool berechtigt, eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme zu verlangen, welche innerhalb von 14 Tagen ab Akonto-Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu Zahlung fällig ist. Im Falle des Zahlungsverzuges hinsichtlich der Anzahlung ist Muck-Pool berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zu vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge zurückzuhalten. In diesem Fall ist Muck-Pool berechtigt, daraus entstehenden Mehraufwand und Mehrkosten gesondert zu verlangen und verändern sich sämtliche Liefer- und Leistungsfristen dementsprechend.

Der Auftraggeber darf die Zahlung von fälligen Rechnungsbeträgen nur verweigern, wenn Muck-Pool die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht hat. Reklamationen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages. Bei anerkannten Mängeln darf nicht der gesamte Rechnungsbetrag zurückbehalten werden, sondern nur ein im Verhältnis zum Mangel angemessener Teil.

Bei Lieferterminen von mehr als 12 Monaten ab Auftragsdatum ist Muck-Pool berechtigt, bei zwischenzeitig eingetretenen Preiserhöhungen der Vorlieferanten entsprechende Preisanpassungen an den Auftraggeber weiterzuverrechnen. Ist der Auftraggeber Verbraucher (Konsument), so gilt dies erst bei Preisänderungen der Vorlieferanten von mehr als 5% und wird eine Preisanpassung in diesen Fällen auch bei zwischenzeitig eingetretenen Preissenkungen der Vorlieferanten vorgenommen und der verrechnete Preis entsprechend reduziert.


4. Beigestellte Ware

Durch vom Auftraggeber beigestellte Geräte, Waren oder Produkte entsteht bei Muck-Pool ein höherer Manipulationsaufwand und ein höheres Manipulationsrisiko. In diesem Fall ist Muck-Pool berechtigt, an den Auftraggeber einen Zuschlag in Höhe von 10% des Wertes der beigestellten Geräte, Waren oder Produkte zu verrechnen.

Für die vom Auftraggeber beigestellte Geräte, Waren oder Produkte übernimmt Muck-Pool keinerlei Gewährleistung oder Haftung.

Für die Qualität und Betriebsbereitschaft von beigestellten Geräten, Waren oder Produkten ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt für Muck-Pool frühestens, sobald vom Auftraggeber alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrags geschaffen wurden, die im Vertrag oder in den vor Vertragsabschluss dem Auftraggeber erteilten Informationen umschrieben wurden oder die der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis und Erfahrung kennen musste.

Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Leistungserbringung durch Muck-Pool genaue Kenntnis über die Lage verdeckt geführter und nicht offensichtlicher Strom-, Gas-, Wasser- oder ähnlicher Leitungen oder Vorrichtungen sowie über Fluchtwege, sonstiger baulicher Hindernisse, Grenzverläufe, Gefahrenquellen und sonstiger Störungsquellen zu verschaffen und diese vollumfänglich und nachweislich Muck-Pool zur Kenntnis zu bringen. Den Aufttraggeber trifft eine umfassende Hinweispflicht betreffend aller einbaurelevanten Informationen wie etwa Bodenbeschaffenheit, Grundwasser, Statik, Grenzverläufe, Leitungsverläufe, Zufahrtsmöglichkeiten und -beschränkungen oder ähnliches. Verletzt der Auftraggeber diese Mitwirkungspflichten, so ist die Leistung von Muck-Pool im Hinblick auf eine nicht vollständig gegebene Leistungsfähigkeit nicht mangelhaft.

Der Auftraggeber hat für die Ausführung des Auftrages erforderliche Meldungen an und Bewilligungen durch Behörden oder Genehmigungen Dritter auf seine Kosten einzuholen.

Der Auftraggeber hat für freie und gefahrlose Zufahrten, Zugänge bzw. Zutritte zu Grundstück, Anlage, Räumlichkeiten und Behältnisse sowie für die sorgfältige Lagerung von Waren und Produkten im Hinblick auf Diebstahl, Beschädigungen oder Feuchtigkeitsschäden zu sorgen.

Der Auftraggeber haftet für das Vorhandensein aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, die im Vertrag oder den dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

Die für die Leistungserbringung einschließlich Inbetriebnahme erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Auftraggeber auf seine Kosten beizustellen.

Der Auftraggeber hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine ungehinderte Fertigstellung der Leistung ohne Unterbrechung ermöglichen. Erforderliche Gerüste, Hebezeuge, Transporthilfen für schwere Gegenstände, Beleuchtung, elektrischer Strom, Werkzeug sowie Wasser, Betriebsmittel und elektrischer Strom für die Inbetriebnahme und den Probebetrieb sind vom Auftraggeber rechtzeitig und auf seine Kosten vor Ort zur Verfügung zu stellen.

Im Falle der Weitergabe/Weiterverkauf einer Anlage von Muck-Pool hat der Auftraggeber sämtliche für den Betrieb der Anlage betreffenden Informationen und Unterlagen wie insbesondere Bedienungsanleitungen und Einbauanleitungen für sämtliche Anlagenteile an den neuen Besitzer (Empfänger der Anlage) weiterzugeben.


6. Leistungserbringung

Muck-Pool ist nur dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen für eine vollständige Leistungserbringung erforderlich sind.

Zumutbare und sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungserbringung gelten nach schriftlicher Bestätigung von Muck-Pool durch den Auftraggeber genehmigt.

Muck-Pool ist berechtigt, die Lieferung und Leistungserbringung in Teilen vorzunehmen, insbesondere aufgrund der Größe des Beckens, des Baufortschrittes oder äußerer Umstände (Lieferverzug von Zulieferern, Straßenabsperrungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, etc.) und diese gesondert zu verrechnen, dies gilt auch bei Vereinbarung eines Gesamtpaketes.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass er oder eine von ihm berechtigte Vertretungsperson die Lieferung und Leistungserbringung übernimmt, anderenfalls Muck-Pool berechtigt ist, dadurch entstehenden Mehraufwand und Mehrkosten etwa für Lagerung, Transport, Personal, etc., gesondert zu verrechnen.


7. Lieferfristen und -termine

Liefer- und Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn diese von Muck-Pool in der Auftragsbestätigung oder sonst schriftlich festgehalten und zugesichert wurden. Der Liefertermin für Beckenkörper in der vereinbarten Lieferwoche wird dem Auftraggeber spätesten zwei Wochen vor der Lieferung mitgeteilt.

Die verbindlich vereinbarten Liefertermine können sich aufgrund von Wind-, Temperatur- und Wetterverhältnissen oder sonstiger äußerer Umstände (Lieferverzug von Zulieferern, Straßenabsperrungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Eingriffe, Streik, Personalausfälle, Höhere Gewalt, etc.) ändern und berechtigen diese Muck-Pool zur angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen

Werden die Lieferung, der Beginn der Leistungserbringung oder die Leistungserbringung durch dem Auftraggeber zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen oder verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, so verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Ausführungsfristen und -termine entsprechend, in diesem Fall ist Muck-Pool berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand und Mehrkosten etwa für Lagerung, Transport, Personal, etc., gesondert zu verrechnen.

Kommt es aufgrund von nicht Muck-Pool zuzurechnender Umstände zu einer Verzögerung von Terminen im Ausmaß von mehr als 14 Tagen, so verlieren sämtliche für den Auftrag/für das Projekt vereinbarte Termine ihre Gültigkeit und sind neue Termine zu vereinbaren.


8. Gefahrtragung

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware bzw. die Leistung dem Auftraggeber oder einer von ihm berechtigten Vertretungsperson übergeben wird, im Falle des Annahmeverzuges ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch für den Fall von Teillieferungen oder Teilleistungen. Der Beckenkörper samt vormontierter Einbauteile, Verrohrung und sämtlicher Zusatzausstattungen (Technikschacht, Poolüberdachung, Zubehör, etc.) gilt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung am vereinbarten Lieferort frei Bordsteinkante als übergeben, die Gefahr für die Beförderung von Bordsteinkante bis zum Bestimmungsort am Grundstück übernimmt der Auftraggeber.

Wenn Abholung vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware über, der Auftraggeber hat für die sachgemäße Verladung und Verankerung zu sorgen. Muck-Pool haftet nicht für Schäden aufgrund von Mängeln bei der Verladung oder Verankerung oder aufgrund ungeeigneter Verlade- und Transportmittel.

Der Auftraggeber erwirbt mit dem Gefahrenübergang aber nicht Eigentum an der Ware. Muck-Pool behält sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vor.


9. Lieferausschluss

Bau-, Grab-, Stemm-, Spachtelarbeiten, Beton- oder andere Bohrungen, Herstellen und Verschließen sowie Isolieren sämtlicher erforderlicher Schlitze und Durchbrüche im Mauerwerk, Bauwasser, Baustrom, erforderliche Schallschutzmaßnahmen, allfällig erforderliche Isolierungen, Einlegen der Einbauteile in Schalung, Herstellen der elektrischen Anschlüsse mit Drehrichtungskontrolle, Erdung der Anlagenteile, Hauptanspeisung Schaltschrank, elektrische Anschlüsse der technischen Geräte (Salzelektrolyse, Gegenstromanlage, etc.), allfällige Heizungsleitungen an mitgelieferte Wärmetauscher, Be- und Entlüftung der Räume oder Behälter, Herstellung von Bodenabläufen bzw. Gullys in Technikräumen, Lieferung von Wasserzähler und Rohrtrenner zur Frischwassernachspeisung, Schutzmaßnahmen vor Schmutz und Staub sowie Dämpfen und vor sonstigen Beeinträchtigungen sind allesamt vom Auftraggeber zu organisieren, welcher auch die Kosten und Haftung hiefür zu übernehmen hat.

 

10. Annahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß bereitgestellte Lieferung oder Leistung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an (Annahmeverzug), selbst wenn dies auf die Nichterbringung von Vorleistungen des Auftraggebers zurückzuführen ist, ist Muck-Pool berechtigt, die vollständige Zahlung zu verlangen und daraus entstehenden Mehraufwand und Mehrkosten etwa für Einlagerung der Ware oder Transportkosten gesondert zu verrechnen. Muck-Pool ist in diesem Fall berechtigt, entweder die Vertragserfüllung zu verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Die Gefahr geht im Fall des Annahmeverzuges bereits mit der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.


11. Eigentumsvorbehalt

Für alle von Muck-Pool gelieferten Waren wird ausdrücklich Eigentumsvorbehalt vereinbart und bleiben sämtliche Waren bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Muck-Pool, selbst wenn die gelieferten Waren bereits montiert oder mit anderen Gegenständen verbunden sind. Sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Auftraggeber in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und regelmäßig zu warten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Muck-Pool von allfälligen exekutiven Maßnahmen betreffend die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren unverzüglich zu informieren. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Auftraggeber nicht gestattet, soferne er nicht seinerseits mit dem Erwerber Eigentumsvorbehalt vereinbart und diesen sowie alle Rechte daraus an Muck-Pool abtritt.


12. Haftung, Gewährleistung und Garantie

Die Haftung von Muck-Pool für Schäden, welche ledigliche aufgrund leichter Fahrlässigkeit entstanden sind, ist ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Verbraucher (Konsument) ist, gilt diese Einschränkung nicht für Schäden an der Person.

Ist der Auftraggeber kein Verbraucher (Konsument), so haftet die Muck-Pool nur für Schäden am Gegenstand der Leistung selbst, jegliche Haftung für reine Vermögensschäden und für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, im Übrigen ist die Haftung auf einen Betrag von 5% des Auftragswertes beschränkt.

Soweit der Auftraggeber für Schäden, für welche Muck-Pool zu haften hat, eine die Schäden deckende Versicherung hat, verpflichtet sich der Auftraggeber primär zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung zur Abdeckung dieser Schäden.

Die Haftung von Muck-Pool ist jedenfalls ausgeschlossen für allfällige Schäden, welche durch Inbetriebnahme oder Benutzung der Anlage bzw. der Ware/des Werkes durch den Auftraggeber oder einem Dritten vor dem Zeitpunkt der Übergabe entstehen.

Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung, soferne in diesen AGB nichts anderes vereinbart wurde. Für Auftraggeber, welche nicht Verbraucher (Konsumenten) sind, gilt jedenfalls eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe als vereinbart. Bei gebrauchten Waren gilt in allen Fällen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, als gebrauchte Waren gelten auch Ausstellungs- und Vorführstücke.

Als Übergabe gilt die förmliche Übernahme der Ware/des Werkes durch den Auftraggeber oder im Falle des Fehlens der förmlichen Übernahme der Zeitpunkt, an welchem die Ware/das Werk in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gelangt oder der Zeitpunkt, an welchem der Auftraggeber oder mit seinem Willen eine andere Person die Ware/das Werk erstmals benützt oder in Betrieb nimmt, jedenfalls jener der genannten Zeitpunkte, welcher zuerst eintritt.

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bzw. die Leistungserbringung unverzüglich nach Anlieferung bzw. Durchführung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Geltendmachung von Mängeln aufgrund von beschädigten Verpackungen, Kratzern oder sonstiger offensichtlicher Mängel ist bei sonstigem Ausschluss unverzüglich vorzunehmen. Offensichtliche Mängel sind sofort, andere Mängel, welche der Auftraggeber durch Überprüfung und Untersuchung feststellen kann, sind spätestens innerhalb von zwei Tagen schriftlich Muck-Pool anzuzeigen, anderenfalls die Ware bzw. Leistung als mangelfrei übernommen gilt.

Allfällige Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis des Mangels dar.

Bei unberechtigten Mängelbehauptungen sind sämtliche Muck-Pool entstehende Aufwendungen für Suche und Behebung der behaupteten Mängel vom Auftraggeber zu ersetzen.

Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass der behauptete Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorgelegen hat, soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Im Falle von berechtigten Gewährleistungsansprüchen werden diese von Muck-Pool nach deren Wahl durch Verbesserung oder Austausch, durch Preisminderung oder durch Vertragsauflösung und Rückabwicklung erfüllt, soferne nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erlöschen, wenn dieser oder ein Dritter mit wenn auch nur konkludenter Zustimmung des Auftraggebers am Liefer- oder Leistungsgegenstand ohne schriftliche Zustimmung von Muck-Pool Änderungen oder Reparaturen vornimmt sowie im Falle der Verletzung von den Auftraggeber treffenden Schadensminderungspflichten.

Soferne der Leistungserbringung Planunterlagen, Zeichnungen, Modelle oder ähnliches des Auftraggebers zugrundeliegen, ist jegliche Gewährleistung für die Richtigkeit der Planung oder Konstruktion ausgeschlossen, diese umfasst nur die Ausführung im Einklang mit den Angaben des Auftraggebers. Muck-Pool trifft keine Prüfpflicht hinsichtlich der Angaben des Auftraggebers. Werden aufgrund der Angaben des Auftraggebers allenfalls Schutzrechte Dritter verletzt, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Schad- und Klagloshaltung von Muck-Pool für alle daraus entstehenden Folgen.

Alle dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss bereits besichtigten oder bekannten Mängel und deren Folgen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, dies gilt ebenso bei Lieferung eines zumindest gleichwertigen Materials im Vergleich zum vertraglich vereinbarten.
Allfällige Schäden oder Mängel, welche während der Bauzeit aufgrund von äußeren ungünstigen von Muck-Pool nicht zu vertretenden Einflüssen entstehen, unterliegen nicht der Gewährleistung.

Für objektbezogene Regiearbeiten und Sanierungen entfällt jegliche Gewährleistung, ausgenommen die Verwendung von einwandfreien Materialien und die fachgerechte Ausführung.

Von der Gewährleistung und der Haftung von Muck-Pool für jegliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind jedenfalls Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, unsachgemäßer Behandlung und Bedienung, Missachtung von Bedienungs- und Betriebsanleitungen bzw. -vorschriften, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel (dies betrifft auch den Fall, dass technische Anlagen des Auftraggebers wie Zuleitungen, Verkabelungen, etc., nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder nicht kompatibel sind), chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, fehlerhafter oder nicht sachgerechter Montage durch den Auftraggeber oder ihm zurechenbarer Dritter, ungeeigneter vom Auftraggeber oder von Dritten beigestellter Materialien, Anweisungen des Auftraggebers oder Dritter, eigenmächtiger ohne schriftlicher Zustimmung der Muck-Pool vorgenommener Nacharbeiten oder Änderungen oder Instandsetzungen sowie anderer Gründe, welche nicht im Verantwortungsbereich von Muck-Pool liegen sowie im Falle der Verletzung der den Auftraggeber treffenden Mitwirkungspflichten.

Keinen Mangel begründet jedenfalls der Umstand, dass das Werk nicht zum vereinbarten Gebrauch voll geeignet ist, wenn dies auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten zurückzuführen ist, welche Muck-Pool im Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht bekannt waren.

Über die Gewährleistung hinausgehende Garantieansprüche bestehen nur im Fall der Vorlage des Original-Qualitätszertifikates, welches für den konkreten Auftrag ausgestellt wurde. Die Garantie umfasst auschließlich die am Qualitätszertifikat angeführten Leistungen unter den angeführten Voraussetzungen und Bedingungen.


13. Auflösung des Vertrages und Rücktritt

Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn Muck-Pool trotz Setzung einer zumindest vierwöchigen Nachfrist in Verzug gerät. Die Nachfristsetzung und der Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen.

Das Vertragsverhältnis kann von Muck-Pool aus wichtigem Grund unter Setzung einer Nachfrist von einer Woche aufgelöst werden, als ein solcher wichtiger Grund gelten insbesodere Zahlungsverzug trotz Mahnung, Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, fortgesetztes treuwidriges Verhalten des Auftraggebers, etc.

Jedenfalls ist Muck-Pool berechtigt, im Falle des Rücktritts eines Vertragsteiles die bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen, welche nicht zur Gänze rückabgewickelt werden können, insbesondere die erbrachten Werkleistungen, dem Auftraggeber zu verrechnen.

Im Falle des nicht gerechtfertigten Rücktrittes des Auftraggebers vom Vertrag ist Muck-Pool darüberhinaus berechtigt, entweder die Bezahlung einer Stornogebühr/Pönale in Höhe von 20% des Auftragswertes bzw. des restlich nicht verrechneten Auftragswertes zu verlangen oder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Darüberhinausgehende Schadenersatzanprüche von Muck-Pool gegenüber dem Auftraggeber wegen Nichterfüllung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Ist der Auftraggeber Verbraucher (Konsument), das ist der Fall, wenn das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, so steht ihm darüberhinaus nur ein Rücktrittsrecht in folgenden zwei Fällen unter den nachstehend genannten Voraussetzungen zu (Widerrufsbelehrung)


a.) Rücktrittsrecht nach §11ff österreichisches Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG):

Der Auftraggeber hat ein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von Muck-Pool unter gleichzeitiger Anwesenheit des Auftraggebers und eines Vertreters von Muck-Pool oder wenn der Vertrag ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Systems mit ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wird.

Der Auftraggeber kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, die Frist beginnt mit der  Übergabe. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Rücktritt ist allerdings erst mit dem Empfang der Rücktrittserklärung wirksam.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden.  

Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da üblicherweise die Anlagen von Muck-Pool (Becken bzw. Beckenüberdachungen) nach den Angaben des Auftraggebers gefertigt werden und auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind, entfällt bei diesen Verträgen das Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Das Rücktrittsrecht ist aber dann gegeben, wenn diese Ausnahme nicht vorliegt, dh bei Verträgen über die Lieferung von Standard-(Katalog-)Waren und Einzelteilen.


b.) Rücktrittsrecht nach § 3ff österreichisches Konsumentenschutzgesetz (KSchG):

Der Auftraggeber hat ein Rücktrittsrecht, wenn er seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumlichkeiten von Muck-Pool noch bei einem von Muck-Pool benützten Stand auf einer Messe oder Markt abgegeben hat und nicht das FAGG (siehe lit. a) anzuwenden ist.

Der Auftraggeber kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, die Frist beginnt bei der ausschließlichen Lieferung von Waren mit der Übergabe, in Fällen der Lieferung von Waren samt der Erbringung von Werkleistungen (insbesondere der Lieferung von ganzen Anlagen samt Montage, Einbau bzw. Inbetriebnahme) mit dem Zustandekommen des Vertrages. Die Frist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Rücktritt ist allerdings erst mit dem Empfang der Rücktrittserklärung wirksam.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden.  

Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber selbst die geschäftliche Verbindung mit Muck-Pool angebahnt hat oder wenn der Auftraggeber die Vertragserklärung in körperlicher Anwesenheit eines Vertreters von Muck-Pool und ohne Drängen von Muck-Pool abgegeben hat.


14. Urheberrechte

Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen, Grafiken, Bilder, Angebote und sonstige Unterlagen, welche von Muck-Pool beigestellt wurden oder durch einen Beitrag von Muck-Pool entstanden sind, bleiben im geistigen Eigentum von Muck-Pool. Die Verwendung dieser Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Auftraggeber, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Muck-Pool.


15. Datenschutzmitteilung

Die vom Auftraggeber bekanntgegebenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Muck-Pool und zur Erreichung der hier genannten Zwecke verarbeitet und gespeichert. Dies gilt auch für zukünftig erhobene Daten. Die Bekanntgabe aller Daten erfolgt freiwillig.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist Muck-Pool (Muck Pool GmbH, mit dem Sitz in Zayastrasse 12/4, 2193 Hobersdorf, Österreich, FN 559431v, Firmenbuchgericht Landesgericht Korneuburg).

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) für Werkvertrag bzw. Kaufvertrag.

Zweck der Verarbeitung ist die Leistungserfüllung der vereinbarten Werkleistung bzw. des vereinbarten Kaufgeschäftes im Umfang des Vertrages sowie Werbezwecke von Muck-Pool.

Verarbeitete Datenkategorien sind Name, Firma, sonstige geschäftsmäßige Bezeichnung, Anschrift, Fotos und Pläne (insbesondere Liegenschaften und örtliche Gegebenheiten an der Anschrift), Kontaktdaten (Telefon, Telefax, Mailadresse), Bank- und Überweisungsdaten, Geburtsdatum, Kontaktpersonen und deren Kontaktdaten, Abrechnungs- Zahlungs- und Buchungsdaten, Daten zu Bonität/Solvenz, Mahndaten, Insolvenzeröffnung.

Personenbezogene Daten werden offengelegt den Mitarbeitern von Muck-Pool, deren Lieferanten, Rechtsvertretern, Steuerberatern- und Wirtschaftstreuhändern, Gerichten, IT-Dienstleistern und IT-Support (Hardware und Software), Finanzbehörden und FinanzOnline. Die Offenlegung der Daten erfolgt nur, soweit es zur Erreichung der genannten Zwecke notwendig und zweckmäßig ist und unter Anwendung der kaufmännischen Sorgfalt.

Als Datenquellen werden verwendet die zuständigen Gerichte und Behörden, Rechtsvertreter, öffentlich zugängliche Register (Grundbuch, Firmenbuch, Zentrales Melderegister, etc.) sowie öffentlich zugängliche Informationen (zb Internet).

Es erfolgt keine Übermittlung von Daten an Drittländer oder internationale Organisationen, es sei denn, dass das Dritttland bzw. die internationale Organisation aufgrund eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bietet.

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung

Sämtliche im Zusammenhang mit der Zweckerreichung erhobenen personenbezogenen Daten bleiben für die Dauer von 30 Jahren ab Abschluss des jeweiligen Vertragsverhältnisses gespeichert und werden anschließend unwiderruflich gelöscht.

Dem Auftraggeber stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür kann sich der Auftraggeber direkt an Muck-Pool wenden. Ist der Auftraggeber der Ansicht, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, für Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, für Tschechien ist dies die Tschechische Datenschutzbehörde (Úřad pro ochranu osobních údajů).

Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung, dass Muck-Pool die Daten für Werbezwecke nutzt, beispielsweise zum Zwecke des Hinweises auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) sowie zu Informationen über Produkte und Dienstleistungen sowie Sonder- und Werbeaktionen per Telefon und Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- oder elektronischer Form). Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per Mail an office@muck-pool.at widerrufen werden.

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten zwecks Bonitätsprüfung an behördlich befugte Kreditschutzverbände und Kreditinstitute übermittelt werden dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.


16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Muck-Pool 2193 Hobersdorf in Österreich.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Muck-Pool ist österreichische Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Mistelbach vereinbart, es sei denn, der Auftraggeber ist Verbraucher (Konsument) und zwingende gesetzliche Bestimmungen stehen der Gerichtsstandvereinbarung entgegen.

Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


17. Schlussbestimmungen

Die Vertragspartner haben einander jeweils die Änderung der Zustellanschrift schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt ein Vertragspartner dies, so gilt für sämtliche Zustellungen die zuletzt bekanntgegebene Anschrift.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den Fall dass der Auftraggeber Verbraucher (Konsument) ist und zwingende gesetzliche Bestimmungen einzelnen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB entgegenstehen. Ein unwirksame Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die redliche Vertragsparteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der zu ersetzenden Bestimmung vereinbart hätten, bei einem Verbraucher (Konsument) als Auftraggeber durch die zwingende gesetzliche Bestimmung.


Muck Pool GmbH | Wolfgang Muck


Firmensitz:


Zayastraße 12,

2193 Hobersdorf,

Österreich


Gerichtsstand: 2130 Mistelbach


eMail: office@muck-pool.at

Telefon: +43 (0) 676 377 58 91